Gemäss den von der Beschwerdegegnerin mit Beschwerdeantwort vom 23. Februar 2018 eingereichten Unterlagen der zuständigen Bundesbehörden (Beilage 6, FAQ 008 des eidgenössischen Inspektorats für Aufzüge EIA und Schreiben SECO vom 18. Februar 2014) hat die technische Entwicklung inzwischen Lösungen zur Vermeidung von Quetschgefahren hervorgebracht, welche einer rein baulichen Lösung gleichwertig sind.