_" und "J.________" (mit einer Schachtkopfhöhe von 2.45 m und 2.59 m) entspreche die Decke zwischen dem dritten Obergeschoss und dem Estrichgeschoss dem Wärmedämmperimeter; eine Überfahrt dieses Wärmedämmperimeters sei zu verhindern, damit die darüber liegende Fläche störungsfrei (ohne Überfahrt) genutzt werden könne. Auch bei den Liften im Neubau (mit Schachtkopfhöhen von 2.75 m und 3.60 m) seien aufgrund der vorgeschriebenen Gebäudehöhen, der erforderlichen Konstruktionshöhe der Holzträger (Statik) und des erforderlichen Platzbedarfs für Haustechnikinstallationen die im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Masse zwingend einzuhalten.