4. Auf Aufforderung des Rechtsamts reichte das AGG mit Schreiben vom 5. März 2018 Unterlagen der Fachstelle Hindernisfreies Bauen Kanton Bern (procap) ein. Die Beschwerdeführerin erhielt danach Gelegenheit, zu den Eingaben des AGG und der Beschwerdegegnerin Stellung zu nehmen. Diese Gelegenheit nahm sie mit Schreiben vom 14. März 2018 wahr. 5. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen