c) Vorliegend vertritt die C.A.________ die Ansicht, dass die Beschwerdeführerin schon deshalb auszuschliessen gewesen sei, weil sie im angesetzten Zeitraum zum Erhalt der Ausschreibungsunterlagen (17. November 2017 bis 30. November 2017) die in Ziffer 3.15 der Ausschreibung geforderten Nachweise nicht eingereicht und damit die Frist nicht eingehalten habe.