b) Die C.A.________ hat die Beschwerdeführerin nach Einreichung des Antrags auf Zustellung der Ausschreibungsunterlagen vom Verfahren ausgeschlossen. Der Beschwerdeführerin wurde dadurch die Möglichkeit genommen, sich am selektiven Verfahren zu beteiligen und einen Teilnahmeantrag einzureichen. Damit hat sie ein schutzwürdiges Interesse (Art. 65 Abs. 1 Bst. c VRPG4) an der Anfechtung der Ausschlussverfügung. Die Beschwerde ist innert der zehntägigen Rechtsmittelfrist eingereicht worden. Der formelle Mangel (fehlende Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person) wurde innert der angesetzten Nachfrist behoben (Art. 33