4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, führte einen Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Nach Aufforderung des Rechtsamts reichte die Beschwerdeführerin die mangelhaft unterzeichnete Beschwerde innert der angesetzten Nachfrist am 11. Januar 2018 in verbesserter Form ein. Mit Stellungnahme vom 22. Januar 2018 beantragt die C.A.________ die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden kann. Mit Schreiben vom 13. Februar 2018 nahm die Beschwerdeführerin zur Stellungnahme der C.A.________ Stellung. 5. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.