Voraussetzung zum Erhalt der Ausschreibungsunterlagen ist, dass nachfolgend aufgeführte Transformatorenbestandteile respektive Leistungen durch das jeweilige Herstellerwerk, an einem Standort, erbracht werden: - Auslegung und Design des Transformators (Berechnung und Konstruktion) - Kern legen - Wicklungen herstellen - Aktivteil montieren - Abnahmeprüfungen Die Anbieter können sich mit maximal zwei Herstellerwerken qualifizieren. Hierbei müssen beide Werke die zur Qualifikation vorausgesetzten Eignungskriterien erfüllen. Mit dem Antrag auf Zustellung der Ausschreibungsunterlagen ist zu dokumentieren, dass der Anbieter die obgenannten Bedingungen erfüllt."