Ihr Einwand, das Formular sei schon vorausgefüllt gewesen, ändert daran nichts. Weder das den Ausschreibungsunterlagen beigelegte Formular noch das auf der Internetseite des AGG herunterladbare Formular ist vorausgefüllt; vielmehr sind die Kästchen leer. Auf der Internetseite der Zentralen Koordinationsstelle für Beschaffung der Finanzdirektion13 findet sich zwar das identische Selbstdeklarationsformular mit vorausgefüllten "Nein"-Antworten. Bei beiden herunterladbaren Formularen muss damit die Anbieterin für die positive Beantwortung der entsprechenden Fragen das "Ja" aktiv anwählen.