c) Die Vergabestelle hat in der Ausschreibung unter den Eignungskriterien ausdrücklich ausgeführt, mit dem Angebot müsse entweder ein Zertifikat der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern abgegeben werden oder alle zutreffenden Punkte in der Selbstdeklaration ausnahmslos mit "Ja" beantwortet sein.11 Diese Voraussetzung hat die Beschwerdeführerin nicht erfüllt.