6 Dokument Angebotsauswertung nach Arbeiten vom 9. Juni 2017, Ordner Verfahrensakten pag. 351. RA Nr. 130/2017/7 4 Bewertung des zweiten Zuschlagskriteriums entnommen werden. Es kann daher nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass die Beschwerdeführerin im Fall der Gutheissung ihrer Beschwerde eine Chance gehabt hätte, mit ihrem Angebot zum Zug zu kommen7. Das schutzwürdige Interesse der Beschwerdeführerin ist daher zu bejahen.