Beschwerdegegnerinnen, erscheint plausibel. Die schlechtere Bewertung des stellvertretenden Projektleiters der Beschwerdeführerinnen begründet die Vergabestelle weiter u.a. damit, dass es sich auch bei diesen Referenzobjekten der Beschwerdeführerinnen um den Neubau von Gebäuden handle (Hochbauarbeiten), weshalb die Überwachungsarbeiten anders seien als beim Tiefbau. Zwar verfügt das Referenzobjekt 2.2 der Beschwerdeführerinnen (N._____