aktuelle, noch laufende Monitoring-Projekte handelt, ist nicht relevant, da es bei diesem Zuschlagskriterium um die Kompetenz und Erfahrung der Schlüsselpersonen geht, worauf die Aktualität der Referenzobjekte keinen Einfluss hat. Ebenso wenig verfängt der Einwand, wonach die ausführenden Ingenieure und Monitoring-Spezialisten der Beschwerdegegnerinnen erst nach Fertigstellung der beiden Referenzobjekte eingestellt worden seien. Selbst wenn dieser Einwand stimmen sollte, was offen bleiben kann, geht es hier nicht um die Bewertung dieser Personen, sondern um die Bewertung des Projektleiters und dessen Stellvertreters.