Das von den Beschwerdegegnerinnen gewählte Referenzobjekt 1.1 (Bau L.________) wiederspiegle diese Komplexität bzw. die Gegebenheiten des Bahnhofs besser. Das Projekt der Beschwerdeführerinnen weise sodann eine grosse Anzahl an Überwachungseinrichtungen in den Piezometern und Messankern auf, diese seien nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Überwachungs- und Vermessungsarbeiten. Beim Referenzobjekt 1.2 des Projektleiters der Beschwerdeführerinnen (Neubau K.________) kritisiert die Vergabestelle den geringen Anteil an Monitoring.