d) Bei der Bewertung des Projektleiters und dessen Referenzobjekten wurde das Angebot der Beschwerdeführerinnen von der R.________ AG mit 9 Punkten bewertet und damit um einen Punkt schlechter als dasjenige der Beschwerdegegnerinnen, welches das Punktemaximum von 10 Punkten erhielt. Bei der Bewertung des stellvertretenden Projektleiters erhielten die Beschwerdeführerinnen 8 Punkte, während dem die Beschwerdegegnerinnen auch hier das Punktemaximum von 10 Punkten zugesprochen bekamen.