die Spalte "Kommentare Bewertung" nur die Bewertung des ersten Mitglieds wiedergebe. Das zweite Bewertungsmitglied habe eigenständig bewertet und das konsolidierte Ergebnis beider Mitglieder sei in die Spalte "Bewertung (Punkte)" eingetragen worden. Deshalb seien diese Zahlen nicht immer deckungsgleich. Auch wenn sich die komplette Begründung der Bewertung erst in Kombination der Detailauswertung des Evaluationsberichts mit der im Beschwerdeverfahren eingereichten Stellungnahme vom 20. Juni 2017 ergibt, sieht die BVE keinen Anlass, den umschriebenen Bewertungsvorgang der Vergabestelle zu bezweifeln.