Aufgrund der Umschreibung des Zuschlagskriteriums 2 in der Detailauswertung des Evaluationsberichts8 zeigt sich, dass dieses Zuschlagskriterium trotz der falschen Bezeichnung in der anonymisierten Übersicht für die Bewertung nicht abgeändert wurde, sondern nach den in der Ausschreibung aufgeführten Kriterien bewertet wurde. Einzig die Verfügbarkeit dieser Personen wurde in der sonst identischen Umschreibung in der Detailauswertung zusätzlich aufgeführt, was aber bei keinem der eingegangenen Angebote zu einem Punkteabzug führte. Dass die Verfügbarkeit der ausgewählten Schlüsselpersonen für das ausgeschriebene Projekt gewährleistet werden muss, erklärt