den Kriterien stattgefunden, wie es in der Ausschreibung vorgegeben worden sei. Dabei stützt sie sich auf Anhang 8 des Evaluationsberichts, in welchem erkennbar sei, dass die Bewertung einzig aufgrund der in der Ausschreibung aufgeführten Sub- und Bewertungskriterien erfolgt sei. c) Das Zuschlagskriterium 2 ist in der Ausschreibung wie folgt umschrieben7: