Gemäss Ausschreibung gehe es aber beim Zuschlagskriterium 2 einzig um das Kriterium "Kompetenz der Schlüsselpersonen". Bei den Kompetenzen der Schlüsselpersonen gehe es keinesfalls um eine qualitative Bewertung der "Organisation", zumal diese beim Zuschlagskriterium 5 "Qualitätsmanagement" als eigenes Subkriterium bewertet worden sei. Es könne nicht angehen, dass die Bewertungsdifferenz auf eine zusätzliche Bewertung von Faktoren zurückgehe, welche gar nicht Bestandteil des entsprechenden Zuschlagskriteriums seien.