a) Die Beschwerdeführerinnen stellen in Frage, ob das Zuschlagskriterium 2 bei der Bewertung durch die Vergabestelle richtig angewendet worden ist. So sei dieses Zuschlagskriterium in der anonymisierten Bewertungstabelle in willkürlicher Weise abgeändert worden, indem es dort unter dem Titel "Organisation, Ressourcen und Verantwortlichkeiten" erfasst worden sei. Gemäss Ausschreibung gehe es aber beim Zuschlagskriterium 2 einzig um das Kriterium "Kompetenz der Schlüsselpersonen".