b) Die Beschwerdeführerinnen haben mit ihrer Unternehmervariante den zweiten Platz erreicht; mit 879 Punkten liegt ihr Angebot knapp hinter demjenigen der Beschwerdegegnerinnen, welches 894 Punkte erreicht hat. Die Beschwerdeführerinnen haben damit eine realistische Chance, mit ihrem Angebot zum Zuge zu kommen3, wenn sie mit ihrer Beschwerde obsiegen. Sie haben deshalb ein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung der Zuschlagsverfügung. Die Beschwerde ist innert der zehntägigen Rechtsmittelfrist eingereicht worden. Sie enthält einen Antrag und eine Begründung. Der geschätzte Auftragswert liegt zudem über dem Schwellenwert anfechtbarer Verfügungen