4. Mit Verfügung vom 22. Juni 2017 gewährte das Rechtsamt der BVE den Beschwerdeführerinnen und den Beschwerdegegnerinnen Einsicht in die von der R.________ AG vorbereiteten Unterlagen sowie – aufgrund des beidseitigen Einverständnisses – in den Teil der Konkurrenzofferte, der das Zuschlagskriterium 2 "Kompetenz der Schlüsselpersonen" betrifft. Die Beschwerdeführerinnen und die Beschwerdegegnerinnen erhielten zudem Gelegenheit, in Kenntnisnahme der zugestellten Eingaben und Akten eine Stellungnahme einzureichen.