In prozessualer Hinsicht beantragen sie, es sei ihnen nach Edition der Unterlagen betreffend die Offertbewertung die Gelegenheit zu geben, dazu Stellung zu nehmen. Der Beschwerde sei zudem sofort die aufschiebende Wirkung zu erteilen und dementsprechend sei es der Vergabestelle und seinen hierfür zuständigen Organen zu untersagen, den Vertrag mit den Beschwerdegegnerinnen abzuschliessen.