2. Gegen die Zuschlagsverfügung vom 22. Mai 2017 erhoben die Beschwerdeführerinnen am 2. Juni 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE). Sie beantragen die Aufhebung des angefochtenen Entscheids. Der Zuschlag sei ihnen zu erteilen, eventualiter sei die Sache zur Neuentscheidung und -eröffnung im Sinne ihrer Begründung an die Vergabestelle zurückzuweisen. In prozessualer Hinsicht beantragen sie, es sei ihnen nach Edition der Unterlagen betreffend die Offertbewertung die Gelegenheit zu geben, dazu Stellung zu nehmen.