Sowohl die Beschwerdegegnerinnen als auch die Beschwerdeführerinnen reichten innert Frist ein Angebot ein, wobei die Beschwerdeführerinnen zusätzlich zum Grundangebot noch eine Unternehmervariante einreichten. Mit Zuschlagsverfügung vom 22. Mai 2017 erteilte die R.________ AG den Beschwerdegegnerinnen den Zuschlag. Als Begründung führte die Vergabestelle aus, die Beschwerdegegnerinnen hätten nach Auswertung der gewichteten Zuschlagskriterien die höchste Zahl an Nutzwertpunkten erreicht und damit das beste Angebot eingereicht. Die Verfügung enthielt als Beilage eine anonymisierte Übersicht der bewerteten Zuschlagskriterien für alle eingegangenen Angebote.