1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Beschwerdegegnerinnen werden vom Verfahren ausgeschlossen und die Zuschlagsverfügung vom 17. Februar 2017 wird aufgehoben. Das Angebot der Beschwerdeführerinnen vom 13. Oktober 2016 (Gesamtpreis von Fr. 6'164'000) erhält den Zuschlag. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 2'400.00 werden den Beschwerdegegnerinnen zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdegegnerinnen haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.