a) Zusammenfassend liegen beim Angebot der Beschwerdegegnerinnen zwei Ausschlussgründe vor. Einerseits widerspricht das Angebot den Ausschreibungsunterlagen (Art. 24 Abs. 1 Bst. b ÖBV), andererseits haben die Beschwerdegegnerinnen ihr Angebot nach dessen Einreichung in unzulässiger Weise wesentlich verändert (Art. 19 ÖBV). Das Angebot der Beschwerdegegnerinnen hätte daher bereits im Vergabeverfahren durch die O.________ AG ausgeschlossen werden müssen.