Die Voraussetzung der Gleichwertigkeit dürfte zwar erfüllt sein, nicht aber die beiden anderen Voraussetzungen: So hätte die K.________ gemäss eingereichter Offerte eine Versicherungsquote von 19 % übernommen. Bei einer Übernahme der Versicherung zu fast einem Fünftel bei vier beteiligten Gesellschaften kann nicht von einer untergeordneten Beteiligung gesprochen werden.17 Weiter hat die Beschwerdegegnerin 1 die nachträgliche Änderung erst zwei Monate nach Ablauf der Eingabefrist bekannt gegeben. Für die Aufnahme einer (sinngemäss) eingereichten, neuen Offerte war es damit viel zu spät.