e) Vorliegend hat die Bietergemeinschaft der Beschwerdegegnerinnen ihr am 13. Oktober 2016 eingereichtes Angebot zwei Monate nach Ablauf der Eingabefrist (am 14. Dezember 2016) abgeändert, indem sie den Rückzug der K.________ und die Neuaufteilung deren bisherigen Quote unter den verbleibenden Gesellschaften bekannt gab. Mit diesem nachträglichen Ausscheiden der K.________ hat sich zwar die angebotene Leistung und der Preis nicht verändert. Wie ausgeführt (E. 3d) umfasst das Angebot neben der Leistung und dem Preis auch die unmittelbare Verpflichtung der offerierenden Vertragspartei.