12 Martin Beyeler, Der Geltungsanspruch des Vergaberechts, Zürich/Basel/Genf 2012, N 1464. RA Nr. 130/2017/2 14 eine Bietergemeinschaft. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Beschwerdegegnerin 1 die Federführung innehat und das Angebot etwa auf ihrem Briefpapier eingereicht wurde. Der von den Beschwerdegegnerinnen ins Feld geführte Begriff der Mitversicherungslösung existiert im Beschaffungsrecht nicht bzw. stellt ebenfalls eine Bietergemeinschaft dar.