Diese Umschreibung der Bietergemeinschaft trifft auf die vorliegenden Angebote der Beschwerdeführerinnen und der Beschwerdegegnerinnen zu. So handelt es sich um einen Zusammenschluss von Versicherungsgesellschaften, welche zusammen ein einziges, gemeinsames Angebot für eine Bauplatzversicherung abgegeben haben. Indem die angebotene Versicherungsleistung in Quoten von den einzelnen Anbieterinnen dieser einfachen Gesellschaft übernommen wird, haben sie sich zusammen und solidarisch auf die offerierte Leistung verpflichtet. Damit handelt es sich bei diesem Zusammenschluss – entgegen der Ansicht der Beschwerdegegnerinnen – in vergaberechtlicher Hinsicht um