11 Vorakten, Register 9, E-mail vom 14. Dezember 2016. RA Nr. 130/2017/2 13 irgendeiner Weise zu verändern, sei es durch Einschränkung oder Austausch einzelner Mitglieder. Auch die O.________ AG führt im Beschwerdeverfahren aus, sie habe nun erkannt, dass das Angebot der Beschwerdegegnerinnen aufgrund der nachträglichen Veränderung der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft hätte ausgeschlossen werden müssen.