e) Unbehilflich ist der Einwand der Beschwerdegegnerinnen, wonach die Vergabestelle gemäss Ziffer 6.2 der Ausschreibungsunterlagen Varianten ausdrücklich zugelassen habe. Die von den Beschwerdegegnerinnen angesprochene Textpassage in Ziffer 6.2 (vgl. oben, E. 2c) ist bei den Tabellen der Bausteine B bis I enthalten. Dabei geht es einzig um die verschiedenen Varianten zu den Summen oder Selbstbehalten innerhalb der jeweiligen Bausteine.