6. Die Verfahrensbeteiligen erhielten danach Gelegenheit zur abschliessenden Stellungnahme. Dabei hielten die Vergabestelle mit Schreiben vom 18. Mai 2017, die Beschwerdegegnerinnen mit Eingabe vom 22. Mai 2017 und die Beschwerdeführerinnen mit Eingabe vom 29. Mai 2017 an ihren Anträgen fest. 7. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen