___ AG ein, mit welcher diese auf Aufforderung des Rechtamts zudem zusätzliche, bisher fehlende Unterlagen der Ausschreibungsunterlagen nachreichte. Mit Stellungnahme vom 10. April 2017 hielten die Beschwerdegegnerinnen an ihren Rechtsbegehren gemäss Eingabe vom 16. März 2017 fest, ergänzten diese aber zusätzlich um einen Eventualantrag 3, wonach das Ausschreibungsverfahren abzubrechen und die Vergabestelle anzuweisen sei, eine neue Ausschreibung mit korrekten Ausschreibungsunterlagen durchzuführen.