5. Gestützt auf ein Akteneinsichtsgesuch der Beschwerdeführerinnen vom 3. April 2017 gewährte das Rechtsamt der BVE mit Verfügung vom 5. April 2017 sowohl den Beschwerdeführerinnen als auch den Beschwerdegegnerinnen Einsicht in die von der O.________ AG je für sie vorbereiteten Unterlagen. Am 7. April 2017 ging eine Stellungnahme der O.________ AG ein, mit welcher diese auf Aufforderung des Rechtamts zudem zusätzliche, bisher fehlende Unterlagen der Ausschreibungsunterlagen nachreichte.