__ O.________ den Beschwerdeführerinnen zu erteilen. 2. Eventualiter sei die angefochtene Zuschlagsverfügung vom 17. Februar 2017 aufzuheben und die Vergabestelle anzuweisen, im Rahmen einer neuen Verfügung den Ausschluss der Beschwerdegegnerinnen vom Verfahren anzuordnen und den Zuschlag an die Beschwerdeführerinnen zu erteilen. 3. Über die Erteilung der aufschiebenden Wirkung sei von Amtes wegen zu entscheiden.