2. Gegen die Zuschlagsverfügung "Exzedentenlösung (nicht Ground-Up-Lösung)" vom 17. Februar 2017 erhoben die Beschwerdeführerinnen mit Eingabe vom 2. März 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE). Sie stellen folgende Rechtsbegehren: "1. In der Sache: Die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und der Zuschlag für die Bauplatzversicherung Ausbau Bahnhof P.________ O.________ sei den Beschwerdeführerinnen zu erteilen. Eventuell: Die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und die Sache sei zum neuen Entscheid in Sinn der Erwägungen an die Vergabebehörde zurückzuweisen. 2. Zum Verfahren: