Weiter wird darin ausgeführt, welche Varianten die Vergabestelle ausgewählt hat und schliesslich festgehalten, die Beschwerdegegnerinnen erhielten den Zuschlag für die erwähnten Varianten zu einem Gesamtpreis von Fr. 5'231'794.00 (exkl. 5 % eidg. Stempel). Eine dritte Anbieterin (L.________, im Folgenden: L.________) offerierte einzig zusätzliche Bausteine (Bauherrenhaftpflicht Exzedent 1, Haftpflicht Exzedent 2 und 3), nicht jedoch die Grundlösung. Mit separater Zuschlagsverfügung vom 17. Februar 2017 erhielt diese den Zuschlag für die Bauherrenhaftpflicht Exzedent 1 und die Haftpflicht Exzedent 3. Diese Zuschlagsverfügung ist nicht Anfechtungsobjekt des vorliegenden Beschwerdeverfahrens.