Beschwerdegegnerinnen den Zuschlag, ohne die einzelnen Beteiligten dieser Bietergemeinschaft ausdrücklich aufzuführen. Als Begründung befindet sich in der Zuschlagsverfügung eine Tabelle mit den Zuschlagskriterien und deren Bewertung. Dabei wird ausgeführt, dass aufgrund dieser Bewertungsresultate das Angebot der Beschwerdegegnerinnen das wirtschaftlich günstigste Angebot darstelle. Weiter wird darin ausgeführt, welche Varianten die Vergabestelle ausgewählt hat und schliesslich festgehalten, die Beschwerdegegnerinnen erhielten den Zuschlag für die erwähnten Varianten zu einem Gesamtpreis von Fr. 5'231'794.00 (exkl.