Für die Basispolice reichten einzig die Beschwerdeführerinnen und die Beschwerdegegnerinnen eine Offerte ein. Beide Offerten gingen am 14. Oktober 2016 bei der Vergabestelle ein. Bei der Offerte der Beschwerdegegnerinnen war neben den Beschwerdegegnerinnen 1 bis 3 auch noch die K.________ beteiligt.1 Mit elektronischem Schreiben vom 14. Dezember 20162 informierte die Beschwerdegegnerin 1 die Vergabestelle über das Ausscheiden der K.________ und die Neuaufteilung der Quoten unter den verbleibenden Gesellschaften3. Mit der Zuschlagsverfügung "Exzedentenlösung (nicht Ground-Up-Lösung)" vom 17. Februar 2017 erteilte die O.________ AG den