(bei Baunebengewerbe) bzw. 300'000 Franken (bei Bauhauptgewerbe) betragen. Aufgrund der fehlenden Akten sei noch unklar, welche Umbauarbeiten beim umstrittenen Gebäude vorgesehen sind bzw. für welche Arbeiten das Gerüst benötigt wird. Dies sei aufgrund einer summarischen Prüfung relevant, um die Frage zu beurteilen, ob es sich bei der vorliegenden Vergabe (Gerüstbau) um Bauhaupt- oder Baunebengewerbe handle. Sämtliche Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, sich dazu zu äussern.