3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet4, gab dem AGG und der Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 1. Februar 2016 Gelegenheit, sich zur Beschwerde zu äussern. Gleichzeitig führte das Rechtsamt aus, dass eine Zuschlagsverfügung nur anfechtbar sei, wenn die Schwellenwerte des Einladungsverfahrens erreicht würden. Diese Schwellenwerte würden 150’000 Franken 1 Gesetz vom 11. Juni 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG; BSG 731.2). 2 Dokument „Submissionsbedingungen“, Vorakten pag. 312. 3 Vorakten pag. 478.