2. Gegen die Zuschlagsverfügung vom 27. Januar 2016 erhob die Beschwerdeführerin bei der kantonalen Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) am 28. Januar 2016 Beschwerde. Am 29. Januar 2016 reichte sie einen Nachtrag zur Beschwerde ein. Dabei beantragt sie eine Sistierung der Vergabe und eine Neuausschreibung. Sie macht vorab geltend, der Fehler bei der Offertposition 412.503 habe die ganze Offerte verfälscht, in ihrem Fall ergäbe sich eine Differenz von 76'010 Franken. Zudem sei bei ihrem Angebot kein Lehrlingsbonus berücksichtigt worden.