AGG ein Einladungsverfahren nach Art. 4 ÖBG1 durch. Dabei lud es sechs Unternehmen ein. Einziges Zuschlagskriterium war der Preis.2 Nach Versand der Submissionsunterlagen stellte ein Unternehmen fest, dass sich bei der Position 412.503 des Leistungsverzeichnisses (Mietdauer/Vorhaltezeit) ein Fehler eingeschlichen hat, indem eine Leistungseinheit von 112608 statt einer solchen von 11260.8 aufgeführt wurde. Mit elektronischem Schreiben vom 8. Oktober 20153 wurde dieser Fehler sämtlichen eingeladenen Unternehmen mitgeteilt.