Da dies in den Ausschreibungsunterlagen nicht offen gelegt wurde, mussten die Anbietenden nicht damit rechnen, dass diese Aspekte auch bei den Zuschlagskriterien in die Bewertung einfliessen werden. Gleiches gilt im Übrigen für die im Rahmen des Zuschlagskriteriums "Technische Lösung", Unterkriterium "Sonstiges" bewertete Zusicherung der Termineinhaltung, welche ebenfalls als Eignungskriterium aufgeführt wird. 24 Galli/Moser/Lang/Clerc, a.a.O., N. 738 mit weiteren Hinweisen. 25 Ausschreibungsunterlagen, Teil 1, Kommerzielle Rahmenspezifikationen vom 28. Mai 2016, Ziffer 1.2.7 und