diese Anforderungen sind aber auch bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums "Lieferantenund Angebotsbewertung" (bei den Unterkriterien "Offertqualität / Dokumente" und "Lieferant / Unterlieferanten") aufgeführt. Gleiches gilt für die bei den Eignungskriterien geforderte Bankgarantie sowie die im Rahmen der Selbstdeklaration geforderten Angaben hinsichtlich Steuern und Betreibungsregister, welche in die Bewertung des Unterkriteriums "Preis / Bedingungen" einflossen. Da dies in den Ausschreibungsunterlagen nicht offen gelegt wurde, mussten die Anbietenden nicht damit rechnen, dass diese Aspekte auch bei den Zuschlagskriterien in die Bewertung einfliessen werden.