Dies betrifft vorab das Unterkriterium "Präsentationstermin". Die Bewertung der mündlichen Präsentation im Rahmen der Zuschlagskriterien ist zwar zulässig, dieses Kriterium muss jedoch in den Ausschreibungsunterlagen als Teil der Bewertung angekündigt werden.24 Vorliegend hat die C.________ in den Ausschreibungsunterlagen nicht darauf hingewiesen, dass die Präsentation im Rahmen der Zuschlagskriterien bewertet wird. Folglich mussten die Anbietenden damit auch nicht rechnen.