Beim Zuschlagskriterium "Technische Lösung" lassen sich die Unterkriterien zwar grösstenteils aus den Technischen Rahmenspezifikationen23, welche Teil der Ausschreibungsunterlagen waren, ableiten. Damit konnten sich die Anbieterinnen ein ungefähres Bild der Beurteilungskriterien machen. Trotzdem wäre es im Sinne der Transparenz und Klarheit angezeigt gewesen, zumindest die Unterkriterien erster Stufe bei den Zuschlagskriterien ausdrücklich aufzuführen. Aus Sicht des Transparenzgrundsatzes stellt bei diesem Zuschlagskriterium jedoch insbesondere die vorgenommene, aber nicht bekannt gegebene Gewichtung der Unterkriterien ein Problem dar.