ein Bild machen können. Deshalb muss die Behörde mindestens kurz die Überlegungen nennen, von denen sie sich hat leiten lassen und auf die sie ihren Entscheid stützt.8 c) In der Zuschlagsverfügung vom 9. November 2016 führte die C.________ lediglich aus, die Offerten seien aufgrund der in den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegebenen Kriterien (Preis 50 %, Technik 20 % und Lieferantenbewertung 30 %) überprüft und bewertet worden. Unter Berücksichtigung dieser Zuschlagskriterien erweise sich die Offerte der Beschwerdegegnerin als wirtschaftlich günstigstes Angebot.