seien nicht berücksichtigt worden. Auf dem ihr zugestellten Offertöffnungsprotokoll sei der Offertpreis noch korrekt aufgelistet gewesen. b) Das TBA gibt in seiner Stellungnahme vom 9. November 2015 zu, dass der Nettopreis der Beschwerdeführerin bei der Bewertung irrtümlich falsch erfasst worden sei. Im Offertöffnungsprotokoll sei der Preis dagegen richtig ausgewiesen. Die falsche Erfassung des Nettopreises der Beschwerdeführerin habe jedoch keinen Einfluss auf die Rangierung, weshalb sich die Rüge als unbehelflich erweise.